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08.12.21 –
Schwieriges Wort, lange Diskussion, aber Antrag im Stadtrat angenommen
In der Ratssitzung am 8. Dezember ging es nicht um den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, wohl aber um den Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion, die Stadt Zweibrücken möge beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf die Gewährung von Fördermitteln zur Einrichtung eines Klimawandel-Anpassungsmanagements stellen. Das wird sie tatsächlich tun, wenngleich die die Diskussion im Rat kontrovers verlief und die Mehrheit am Ende hachdünn schien.
Zur Erläuterung trug Barbara Danner-Schmidt im Stadtrat vor:
Die Stadt Zweibrücken scheint auf gutem Weg, endlich einen Klimaschutz-Manager (oder eine Managerin) zu bekommen. Wozu dann noch ein Klimawandel-Anpassungsmanagement?
In der Antragsbegründung haben wir GRÜNE versucht, es zu erläutern: Klimaschutz wirkt präventiv, Klimaschutz versucht, Klimaveränderungen zu verhindern, besser wohl zu verringern. Durch die verstärkte Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen etwa, oder durch energetische Sanierungsmaßnahmen. Das bedeutet eine Herkulesaufgabe, angesichts der realen Situation und der Veränderungen, die zum Erreichen des 1,5-Grad-Zieles (der UN-Klimakonferenz) erforderlich sind.
Aber wir befinden uns bereits mitten im Klimawandel. Das bedeutet häufigere Hitzeperioden, Dürre, Starkregen – und daraus resultierend Schäden an Hab und Gut, an Infrastruktur, und letztlich auch an Gesundheit. Um die Vermeidung, realistischerweise um das Verringern solcher Schäden geht es nun – mithin um konkrete Gefahrenabwehr, um Risikovorsorge.
Die Stadt Zweibrücken hat sich bereits – und zwar intensiv und konstruktiv - mit dieser Thematik beschäftigt. Nämlich vor gut zwei Jahren im Rahmen des Projekts KlimawandelAnpassungsCOACH. Das Ergebnis dieses - am Ende fast einjährigen - Projekts war die Formulierung von Leitlinien und von acht Maßnahmen-Steckbriefen – die vom Bau- und Umweltausschuss (einstimmig) in der vorgeschlagenen Fassung beschlossen wurden.
Wenig überraschend erscheint es, dass eine Umsetzung dieser Leitlinien, also ein Klimawandel-Anpassungsmanagement, wie seinerzeit im Abschlussbericht von Christian Kotrembra vorgeschlagen, sich mit dem verfügbaren Personal nur schwer aufbauen lässt. Aktuell bietet sich aber die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesumweltministerium. Es geht um 90 Prozent (bei finanzschwachen Kommunen – zu denen Zweibrücken eindeutig gehört), befristet auf zwei Jahre. Dies mit der Möglichkeit, eine investive Maßnahme aus dem erarbeiteten Konzept mit entsprechender Förderung umzusetzen.
Dass der Zeitraum zur Antragstellung knapp bemessen ist, ist uns bewusst. Allerdings gilt das für alle interessierten Kommunen, so dass eine reelle Chance bestehen sollte, erfolgreich zu sein. Dies insbesondere deshalb, weil - wie ausgeführt - in Zweibrücken bereits eine sehr gute Grundlage für die Bewerbungskonzeption vorliegt. Diesen Vorsprung gilt es zu nutzen; die Chance, das bereits Erarbeitete tatsächlich umsetzen zu können, ist es wert.