Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete im Flächennutzungsplan ausweisen!

03.09.20 –

Die Diskussion um das Baugebiet "Wohnen am Kirchberg" hat die Bedeutung von Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten für die Zweibrücker Innenstadt erneut in den Fokus gerückt. In einem Antrag zur nächsten Stadtratssitzung fordert die GRÜNE Ratsfraktion, diese Areale vor Bebauung und anderen Beeinträchtigungen zu schützen.

Antragstext:
In einer Aktualisierung des Landschaftsplanes für die Stadt Zweibrücken sollen Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete ausgewiesen werden. Auf dieser Grundlage sollen die genannten Bereiche in den Flächennutzungsplan der Stadt Zweibrücken eingepflegt werden mit dem Ziel, funktionelle Beeinträchtigungen (etwa durch Bebauung) dauerhaft auszuschließen.

Begründung:
Die durch sogenannte Kaltluftschneisen in die Zweibrücker Innenstadt einströmende kühle Luft gewährleistet (insbesondere in Hitzeperioden) eine nachhaltige Abkühlung in den Abend- und Nachstunden. Gleichzeitig sorgt sie für ein Verdrängen belasteter Luftmassen.
Dieser Effekt wurde durch Messungen des Deutschen Wetterdienstes im Zusammenhang mit dem Projekt KlimawandelAnpasssungsCOACH bestätigt und konkretisiert. Grundlegende meteorologische Daten sollten auch bereits durch frühere flächendeckende Erhebungen von Dr. Röckle/iMA Richter & Röckle, Freiburg, dokumentiert sein.
Vor dem Hintergrund fortschreitender Klimaveränderungen und einer Zunahme anhaltender sommerlicher Hitzeperioden erhält die Kaltluftzufuhr im Innenstadtbereich eine zentrale Bedeutung. Die Aufnahme der Kaltluftentstehungsgebiete und der Kaltluftschneisen in den Landschafts- und Flächennutzungsplan und der damit einhergehende Schutz vor Beeinträchtigung erscheinen als wesentliche Punkte einer Anpassungsstrategie an die klimatischen Entwicklungen.

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 30. September einstimmig angenommen (Bericht Die RHEINPFALZ online)