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19.04.20 –
Am Freitag hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verordnung über Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. „Wir Zweibrücker Grüne begrüßen, dass erste Schritte gemacht werden, können aber die Vorgabe zum Thema Outlet wegen des hohen Publikumsverkehrs dort nicht nachvollziehen“, sagt Grünen-Stadträtin Barbara Danner-Schmidt. Am Freitag hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verordnung über Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. „Wir Zweibrücker Grüne begrüßen, dass erste Schritte gemacht werden, können aber die Vorgabe zum Thema Outlet wegen des hohen Publikumsverkehrs dort nicht nachvollziehen“, sagt Grünen-Stadträtin Barbara Danner-Schmidt.
Am Freitag hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verordnung über Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. „Wir Zweibrücker Grüne begrüßen, dass erste Schritte gemacht werden, können aber die Vorgabe zum Thema Outlet wegen des hohen Publikumsverkehrs dort nicht nachvollziehen“, sagt Grünen-Stadträtin Barbara Danner-Schmidt.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer möchte weiterhin hohen Infektionsschutz gewähren und erklärte deshalb: „Halten Sie bitte weiterhin Abstand und bleiben Sie möglichst zu Hause.“ Vor diesem Hintergrund ist uns völlig unverständlich, warum ab Montag das Zweibrücker Outlet geöffnet werden darf. „Das Outlet zieht bekanntlich Kunden aus großen Teilen Deutschlands an. Wie lässt sich das vereinbaren mit dem Aufruf an die Rheinland-Pfälzer*innen zu Hause zu bleiben?“, fragt Danner-Schmidt und ergänzt: „Wir meinen, hier wird an der falschen Stelle mit Lockerungen begonnen.“
Einrichtungen, die den Zweibrücker*innen vor Ort dienen, wie Cafés und Spielplätze in der Stadt, bleiben erst einmal geschlossen. Die Menschen sollen nur zu zweit vor die Tür gehen und keine Tagesausflüge machen. Wie soll man den Bürger*innen vermitteln, dass sie sich weiterhin einschränken sollen, das Outlet jedoch für Ausflügler geöffnet wird?
Außerdem herrscht Konsens, dass wir wieder an einen Punkt kommen sollten, an dem man Infektionsketten nachvollziehen kann. Dann könne man eher zu einem halbwegs normalen Alltag zurückkehren. Und jetzt, gleich zu Beginn der Lockerungen, will man ausgerechnet einen Hotspot öffnen? Wie soll es im Outlet mit seiner hohen Kundenfrequenz möglich sein, auch nur ansatzweise Infektionsketten nachzuvollziehen?
Ziel aller Corona-Beschränkungen ist es, Anziehungspunkte zu vermeiden, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Genau dies ist aber beim Outlet-Center der Fall. Umso mehr, als dort pro Flächeneinheit ein außergewöhnlich hoher Umsatz gemacht wird. Die Vielzahl von Warenträgern lässt selbst bei Einlassbegrenzung daran zweifeln, ob der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern in jedem Fall zu gewährleisten ist - für Kund*innen und auch für das Personal. Während es den Kund*innen freisteht, ob sie zum Shoppen fahren wollen, können die Angestellten aber nicht einfach zu Hause bleiben.
Darüber hinaus hat man sich in der Konferenz von Bundeskanzlerin und Regierungschef*innen am Mittwoch darauf geeinigt, an der Schließung der Outlets zunächst nichts zu ändern. „Im Vorfeld war mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es keinen Flickenteppich von Maßnahmen geben dürfe, sondern dass ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer notwendig sei“, unterstreicht Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann. „Unseres Erachtens würde eine gemeinsame Linie sowohl zur Glaubwürdigkeit als auch zur Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen beitragen.“